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Seite aktualisiert am: 11.01.2017

Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz

Das Hamburger Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Danach sind für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung, eingepflanzter Mikrochip und ein Eintrag im neuen Melderegister vorgeschrieben.Ab dem 01.01.2007 gilt dann die generelle Anleinpflicht.

Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht -

für das Bundesland Hamburg

Frau Evelyn Köster ist als anerkannte Sachverständige für die Abnahme der Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz tätig.

Wollen Sie ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreit werden, so können Sie bei Frau Köster die Gehorsamsprüfung ablegen.

Sollten Sie sinch nicht ganz sicher sein, ob Sie und Ihr Hund die Prüfungsanforderungen auch meistern wird? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Denn wir bieten auch Vorbereitungsstunden an.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an.

Bestandteil der Prüfung

  • "Sitz", "Platz" und/oder "Steh"
  • "Bleib"
  • Kommen auf Zuruf
  • Konfrontation mit Joggern, Radfahren, fremden Menschen und Hunden
  • Folgen an lockerer Leine

Folgende Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung verwendet werden

  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Leine
  • Pfeife
  • Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig.
  • Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung mitzubringen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Anmeldebescheinigung
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis

Weitere Infos finden Sie unter www.hundegesetz.hamburg.de .

 


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